Brandschutztüren, Brand­schutztore & Fest­stell­anlagen

Wenn man Türen / Tore öfters benutzt, kann das ziemlich lästig sein: Rauch- und Feuerschutztüren müssen geschlossen sein. Einzige Ausnahme: Wenn sie mit einer Feststellanlage ausgestattet sind, dann dürfen sie offenstehen. Denn Feststellanlagen garantieren das sichere Schließen von Türen im Brandfall. Da sie komplexe Anlagen sind, ist es unbedingt notwendig, sie regelmäßig zu warten / prüfen.


  • Wir führen Reparaturarbeiten durch 
  • Prüfung nach DIN EN 179 und DIN EN 125und werden 1 mal jährlich durch einen Sachkundigen durchgeführt anhand einer Prüfliste 
  • Prüfung umfasst einen vollständigen Funktionscheck
  • Erstellung eines Sicherheitskonzeptes 


  • Brandschutztüre in Tiefgarage
  • Brandschutztüre