Die Unfallverhütungsvorschriften (ASR A1.7) verpflichtet Unternehmen, kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore einer Prüfung auf deren sicheren Zustand zu unterziehen. Die Prüfung muss vor der ersten Inbetriebnahme und mindestens einmal jährlich durchgeführt werden.