Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toranlagen

Die Unfallverhütungsvorschriften (ASR A1.7) verpflichtet Unternehmen, kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore einer Prüfung auf deren sicheren Zustand zu unterziehen. Die Prüfung muss vor der ersten Inbetriebnahme und mindestens einmal jährlich durchgeführt werden. 

  • Prüfungen werden durch einen Sachkundigen durchgeführt 
  • Prüfung nach ASR A1.7, DGUV 1008-006 und einmal jährlich durchgeführen
  • Prüfung umfasst einen vollständigen Funktionscheck, wie die Kontrolle von Lichtschranken und Absturzsicherung sowie sämtliche Sicherheitseinrichtungen


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